Mitgliedschaft

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Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Bestrebungen des ADFC, Fahrrad freundliche Bedingungen zu erreichen. Ihr Vorteil dabei ist:

Als ADFC-Mitglied sind Sie haftpflicht- und rechtsschutzversichert, wenn Sie als VerkehrsteilnehmerIn mit dem Rad, dem Bus, der Bahn oder zu Fuß unterwegs sind.

Die Teilnahme an geführten Radtouren kostet auch nur 1 €.
Mitgliedschaft kostet 38 (25) € im Jahr für eine Einzelperson, für die Familie 48 (38) €. (in Klammern steht der Betrag bei Ermäßigung).


Ein Formular zur Mitgliedschaft finden Sie hier


1. Versicherte Person
Versichert sind - ohne Namensnennung - alle Mitglieder des ADFC, auch Personen, die im Rahmen einer Familienmitgliedschaft als Mitglied gelten. Voraussetzung ist eine gemeinsame Wohnung. Der Versicherungsschutz tritt frühestens einen Monat nach Eintritt in den Verein in Kraft. Als Mitglied gelten nur natürliche Personen.

2. Grundlagen des Vertrags

Grundlagen des Vertrags sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB'75/95) sowie die Besonderen Bedingungen und die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen

3. Umfang des Versicherungsschutzes

Der Versicherer nimmt die rechtlichen Interessen der Versicherten wahr und trägt bedingungsgemäß die hierbei entstehenden Kosten. Versicherungsschutz wird den versicherten Personen als direkte Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr gewährt und zwar als Radfahrer, Fußgänger oder Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln.

a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen im Rahmen des § 14 Abs. 1 ARB.

b) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes. Bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen und -bußen über 150 Euro sind Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren eingeschlossen, und zwar für insgesamt zwei Anträge je Versicherungsfall.

c) Der Versicherungsschutz wird nur subsidär gewährt, d.h., die Versicherung tritt nur dann ein, wenn

  • die versicherte Person keine anderweitige Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat oder
  • kein anderer Versicherer zur Ersatzleistung verpflichtet ist oder herangezogen werden kann oder
  • die Deckungssummen einer anderweitigen Rechtsschutzversicherung nicht ausreicht oder bereits ausgeschöpft ist.
    Mitversichert ist beim Schadenersatz-Rechtsschutz auch die Geltendmachung von Ansprüchen versicherter Personen untereinander, nicht jedoch bei Familienangehörigen, mit denen der Anspruchsteller in häuslicher Gemeinschaft lebt.

    4. Versicherungssumme

    Die Höchstleistung des Versicherers beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Die Gesamtleistung des Versicherers ist auf das doppelte im Jahr begrenzt.

    5. Selbstbeteiligung

    Von jedem Schaden übernimmt das versicherte Mitglied eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro.

    6. Schadenmeldungen

    Im Schadenfall hat die versicherte Person den Schaden unverzüglich an die Firma P & P Pergande & Pöthe GmbH, Schloßstr. 2-6, 22041 Hamburg, oder an den ADFC Bundesverband zu melden. Nach Prüfung der Mitgliedschaft erfolgt die Regulierung durch den Versicherer.
    Die versicherten Personen sind mit Namen, Anschrift und Mitgliedsnummer zu benennen, so dass bei Eintritt des Versicherungsfalls kein Zweifel über die Zugehörigkeit zu dem versicherten Personenkreis entstehen kann.

    7. Versicherungsnehmer

    ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
    Bundesverband
    vertreten durch die ADFC-Bundesgeschäftsstelle
    Grünenstraße 120, 28199 Bremen

    8. Versicherer

    R+V Versicherung AG

    Hinweis:
    Diese Versicherung bietet keine komplette Vorsorge, da es sich hier nur um den Schutz bei der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer, Fußgänger und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel handelt. Falls keine private Versicherung besteht, bietet der ADFC über P & P Pergande & Pöthe unter www.pundpgmbh.de günstige Möglichkeiten.
    Um seinen Mitgliedern in Schadensfällen eine schnelle und fachkundige Beratung anzubieten, strukturiert der ADFC auf Beschluss des Hauptausschusses (Beschluss vom 21. Mai 2006) seinen Versicherungsservice um.
    „In den meisten Schadensfällen kommt eine Beratung mit einer konkreten Handlungsempfehlung besser an, als der Verweis an die Versicherung“.
    Bei Reklamationen nach dem Fahrradkauf, bei Unfällen und Anzeigen durch Polizei oder Dritte, sei es sinnvoll, Fragen im Vorfeld zu klären – zum einen, um unnötige Prozesse zu vermeiden, zum anderen, um die Position der Mitglieder zu stärken.
    Die im Mitgliedsbeitrag enthalten Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung soll vor allem Existenz bedrohende Schäden und hohe Prozesskosten abdecken.
    Daher hebt der ADFC zum 01. Juni 2006 dafür die Selbstbeteiligung von 150 auf 300 Euro an, bei der Haftpflicht auf 500 Euro, und baut parallel die zentrale Mitgliederberatung aus.
    Als besonderes Angebot für Mitglieder bietet ADFC-Partner Pergande & Pöthe zusätzliche Versicherungen wie einen Fahrradschutzbrief plus eine Fahrradunfallversicherung für 25 Euro pro Jahr an und gewährt ADFC-Mitgliedern einen zehnprozentigen Nachlass beim Abschluss einer Komplett-Haftversicherung.
    Alle Mitglieder werden über diese Änderungen in der nächsten Radwelt informiert, die am 17.06.06 erscheint.