Satzung
Achtung, öffnet in einem neuen Fenster.
§ 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen "Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V."
abgekürzt 'ADFC Leipzig'.
Der Sitz ist Leipzig. - Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Ortsverband Leipzig ist eine Gliederung des
Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (Bundesverband) e. V.
§ 2 Zweck und Aufgaben
- Der Verein hat den Zweck, im Interesse der Allgemeinheit den Fahrradverkehr und die Belange nicht motorisierter Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu fördern und zu vertreten und dabei
- der Verkehrssicherheit zu dienen;
- den Stellenwert des Radfahrens im Verkehrsverbund zu erhöhen;
- den Schutz der Umwelt, die Gesundheitspflege, die Lärmbekämpfung und Landschaftspflege zu unterstützen sowie
- eine öffentliche Beratung und Aufklärung im Sinne dieser Ziele zu betreiben.
§ 3 Neutralität, Gemeinnützigkeit
- Der Verein ist parteipolitisch neutral.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke der §§ 51 ff. der Abgabenverordnung. Er ist selbstlos tätig. Er erstrebt keinen Gewinn und verwendet die ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand wird durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
§ 4 Mitgliedschaft
- Der ADFC hat persönliche, korporative und fördernde Mitglieder. Die Mitgliedschaft wird in der Regel in einem Kreisverband oder einer Ortsgruppe erworben. Die Mitglieder des ADFC sind Mitglieder im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.
- Persönliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden.
- Korporative Mitglieder können solche juristischen Personen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die die Interessen von geschlossenen Gruppen von Fahrradbenutzerinnen und -benutzern vertreten und den Zweck des ADFC unterstützen.
- Fördernde Mitglieder können solche natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften oder Körperschaften werden, die bereit sind, den Zweck des ADFC ideell und materiell uneigennützig zu fördern. Sie haben kein Stimmrecht.
§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft beginnt aufgrund eines mündlichen oder schriftlichen Aufnahmeantrages mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Anträge auf Mitgliedschaft im Landesverband kann der Vorstand innerhalb eines Monats ablehnen. Bei Mitgliedern, die dem Landesverband unmittelbar angehören, beginnt die Mitgliedschaft in dem Kalendermonat, in dem der erste Beitrag eingegangen ist. Der Beitragszeitraum beginnt jeweils mit dem Beitrittsmonat und dauert zwölf Monate. Der Jahresbeitrag ist jeweils im Beitrittsmonat fällig.
- Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft jederzeit schriftlich kündigen,
Beitragsrückerstattungen finden nicht statt. - Bei natürlichen Personen endet mit dem Tod die Mitgliedschaft, bei juristischen Personen, Gesellschaften und Körperschaften mit deren Auflösung.
- Mitglieder können durch den Vorstand ihres Kreisverbandes oder ihrer Ortsgruppe, bei direkter Mitgliedschaft im Landesverband durch den Landesvorstand ausgeschlossen werden, wenn sie grob gegen die Satzung verstoßen oder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen, bei denen die Interessen oder das Ansehen des ADFC geschädigt wurden, sowie wegen Beitragsrückstandes, wenn sie zweimal erfolglos mit sechs Wochen Frist gemahnt wurden.
- Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses schriftlich Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet das zuständige Gremium des Landesverbandes, im Falle direkter Mitgliedschaft im Landesverband die Landesdelegiertenversammlung. Bis zu der Entscheidung ruhen die Rechte aus der Mitgliedschaft.
- Ausscheidende und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des ADFC. Die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr erlischt nicht.
§ 6. Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Gegenstände des Vereins für Vereinszwecke zu benutzen und an allen seinen Veranstaltungen teilzunehmen.
- Die Untergliederungen (Kreisverbände bzw. Ortsgruppen) regeln die Wahl ihrer Delegierten zur Delegiertenversammlung. Die Delegierten haben das aktive Wahlrecht. Für das passive Wahlrecht ist in der Regel die Vollendung des 16. Lebensjahrs Voraussetzung, für Beisitzerinnen und Beisitzer kann die Delegiertenversammlung eine Ausnahme beschließen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern und pünktlich den Beitrag entsprechend den Bestimmungen des ADFC (Bundesverband) e. V. zu bezahlen.
§ 7 Organe des Vereins
- Organe des Vereins sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand.
§8 Delegiertenversammlung
- Delegiertenversammlung tritt in der Regel jährlich zusammen, bildet den Vorstand, beschließt über Satzungsänderungen und wird vom Vorstand einberufen.
- Die Delegiertenversammlung wählt zwei nicht im Vorstand tätige Mitglieder als Rechnungsprüfer für zwei Jahre, welche über ihre Arbeit gesondert berichten.
- Beschlüsse erfordern eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder 4 Wochen vor dem Termin mit Angabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden.
- Die Delegiertenversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen schriftlich zusammen mit einem Vorschlag für die Tagesordnung einberufen. Außerordentliche Delegiertenversammlungen finden statt auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen, Zweck und Gründe enthaltenden Antrag von mindestens 10% ihrer Mitglieder. Für außerordentliche Delegiertenversammlungen gilt stets eine Einberufungsfrist von drei Wochen. Diese beginnt stets mit der Aufgabe der Einberufung zur Post.
- Von der Delegiertenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das die Beschlüsse der Delegiertenversammlung wiedergibt und von dem Protokollführer und einem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen ist.
§9 Der Vorstand
- Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung für zwei Jahre gewählt. Er besteht aus
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Schatzmeister/in
- mehreren Beisitzer/innen. - Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
- Jedes volljährige Mitglied des Vorstandes ist berechtigt, allein die Rechtsgeschäfte des Vereins zu vertreten.
- Der/die Schatzmeister/in legt der Delegiertenversammlung den Kassenbericht vor und bringt einen Haushaltsvorschlag ein.
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
- Vorstandsmitglieder können in ihrer Amtszeit abgewählt werden.
§ 10 Auflösung
- Bei Auflösung des Vereins durch die Delegiertenversammlung wird das Vermögen des Vereins gemeinnützigen Zwecken zugeführt.
- Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs.